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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 1. Januar 2012)

 

  • 1 Geltung der Bedingungen
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
  • 2 Angebot und Vertragsabschluß
  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

  • 3 Preise

 

Die Preise der Angebote und Preisliste des Verkäufers verstehen sich unverpackt in Euro ohne Mehrwertsteuer und ohne Fracht. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

 

  • 4 Liefer- und Leistungszeit

 

  1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder derer Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • 5 Versand / Gefahrenübergang

 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden zu versichern, sofern der Käufer diese Versicherung nicht ausdrücklich ablehnt.

 

  • 6 Gewährleistung

 

Die Gewährleistung ist in der VeriMed® Garantieerklärung festgelegt.

 

  • 7 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
  2. Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Verbindung mit anderen beweglichen Sachen nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nach Möglichkeit bestehen bleibt und tritt die Kaufpreisforderung der – ggf. verarbeiteten – Sache gegenüber seinen Abnehmern bereits jetzt in voller Höhe an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat die Abnehmer auf Verlangen zu benennen.
  3. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer Sicherungsrechte frei, soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt und das Sicherungsrecht teilbar ist.

 

  • 8 Zahlung

 

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers per Vorkasse oder nach Vereinbarung zahlbar.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung abzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen, auf jeden Fall aber 8% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz, gem. 288 II BGB.

 

  • 9 Vorauszahlung und Sicherheitsleistung

 

Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder ergeben sich begründete Zweifel über die Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl auf seine Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

  • 10 Haftungsbeschränkung

 

Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

  • 11 Abnahmeverzug

 

Bei Abnahmeverzug von mehr als einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft kann der Verkäufer Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.

 

  • 12 Warenrückgabe

 

Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Gutgeschrieben wird der berechnete Gegenwert abzüglich der Bearbeitungskosten von mind. 40% und anfallenden Überarbeitungskosten. Die Rücksendung hat für den Verkӓufer kostenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen, Sterileinwegware, Umfertigungen, Auslaufmodelle sowie Artikel, welche nicht in den Verkaufsunterlagen des Verkӓufers geführt werden, sind von der Rückgabe grundsӓtzlich ausgeschlossen.

 

  • 13 Datenspeicherung

 

Der Kӓufer ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten beim Verkӓufer gespeichert werden.

 

  • 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

  1. Für diese Geschӓftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkӓufer und Kӓufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland .
  2. Soweit gesetzlich zulӓssig, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für sich alle aus dem Vertragsverhӓltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschӓftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.